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o. J. o. T. Nyze (Neisse).

(1314 - 1319.)

Heinrich, (Bischof von Breslau), schreibt den Geistlichen seiner Breslauer Diözese, dass das Ottmachauer und Neisser Land, das Patrimonium der Bresl. Kirche, durch Raub, Brand und Mord von dem Gebiete und den Burgen Herrn Boleslaw's, Herzogs von Schlesien und Herrn von Brieg und Liegnitz, aus sowie durch dessen Vasallen A. und B. und deren Mitschuldige schwer geschädigt und sogar Kirchen und Bischöfe nicht verschont würden, dass ferner Boleslaw gegen die Immunität der Kirche die im Brieger Gebiet gelegenen geistlichen Güter bis zur Erschöpfung schatze, die Geistlichen vor sein Gericht ziehe und mit Strafen verfolge, ja dass er einen Priester durch seine Richter habe zum Flammentod schleppen lassen. Da der Herzog trotz aller Ermahnungen von seinen Gewaltthätigkeiten nicht ablasse, so verstricke er denselben, seine Räthe A. B. etc. und D. und E., welche den Priester verbrannt haben, sowie die andern Uebelthäter mit der Fessel der Exkommunikation unter Aufhebung der Appellation an den päpstlichen Stuhl und belege jeden Ort, es sei Stadt oder Burg, Flecken, Dorf oder Vorstadt, wohin der Herzog komme, und so lange er dort weile, mit dem Interdikt, Diese Exkommunikation in allen Kirchen sonn- und feiertäglich zu verkünden und allen Gottesdienst, wenn der Herzog zu ihnen kommt, einzustellen, befiehlt er allen Geistlichen seiner Diözese bei Strafe der Exkommunikation und ewiger Verbannung aus seiner Diözese. Kopien dieser Sentenz sind von seinem Bresl. Offizial Konrad zu bekommen.

Cod. dipl. Sil. V, 35.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.